Aushandlung statt Strafe

Der Dokumentarfilm „Bürglkopf – Out of Sight“ führt in eine Landschaft, die für Erholung steht – ein Panorama aus Bergen, Wäldern, glitzernder Luft. Doch auf 1.300 Metern Höhe, fern der Öffentlichkeit, liegt ein sogenanntes Rückkehrzentrum. Diese Verlagerung ins Unsichtbare steht exemplarisch für eine Gesellschaft, die Sicherheit häufig räumlich denkt. Für Distanz statt Auseinandersetzung. Auch Berichte über menschenunwürdige Zustände in der Justizvollzugsanstalt Josefstadt in Wien zeigten, dass die Probleme des Systems nicht allein auf Vernachlässigung zurückzuführen, sondern durch seine eigene Form bedingt sind.
Text: Selina Wach
Die Architektur der Strafe Wie tief die räumliche Logik von Kontrolle und Ausschluss in unsere Gesellschaft eingeschrieben ist, zeigen Basile Baudez und Victoria Bergbauer in der Publikation „Carceral Architecture“. Das „Carcerale“ verstehen sie als gesellschaftliche Struktur, die sich in unterschiedlichsten Räumen materialisiert, von Strafanstalten über Migrationslager bis zu psychiatrischen Kliniken. Die Herausgeber:innen machen deutlich, dass selbst Reformarchitektur, die Transparenz und Tageslicht verspricht, im selben Paradigma bleibt: Strafe als Planungsprinzip. Statt von außen über Haft zu sprechen, versammelt das Buch Stimmen von ehemals Inhaftierten, Aktivist:innen und Architekt:innen, die zeigen, wie Architektur Verhalten formt, Zeit strukturiert und Fürsorge reglementiert. Die Beiträge zeigen, dass der Strafvollzug nicht nur an baulichen Defiziten leidet, sondern auch an der räumlichen Logik, die Kontrolle und Ordnung über Resozialisierung stellt. Die Typologie der Zelle ist dafür der kleinste gemeinsame Nenner. Sie verspricht Ordnung, erzeugt aber Entfremdung.
In Österreich warnte Gaby Schwarz von der Volksanwaltschaft zuletzt im ORF im September, dass der Strafvollzug zunehmend an seine Grenzen stößt. In ihren Berichten spricht die Volksanwaltschaft von strukturellen Missständen, die den gesetzlichen Auftrag zur Resozialisierung gefährden. Überbelegung, Personalmangel und unzureichende Betreuung führten dazu, dass Gefängnisse häufig nur noch der Verwahrung dienten, anstatt auf eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft hinzuwirken. Besonders im Jugendstrafvollzug, kritisiert die Volksanwaltschaft, fehlen Bildungs-, Therapie- und Beschäftigungsangebote und Haftzeiten tragen daher kaum zur persönlichen Stabilisierung bei. Eine echte Resozialisierung könne jedoch nur unter menschenwürdigen Bedingungen gelingen.
Eine echte Resozialisierung könne nur unter menschenwürdigen Bedingungen gelingen.
Die Möglichkeit des Anderen Wenn klassische Haftmodelle zunehmend in Kritik geraten, stellt sich die Frage, welche Räume Verantwortung tragen können. Der Verein Neustart arbeitet seit Jahrzehnten an Modellen, die Konflikt nicht durch Isolation, sondern durch Beziehung in Form von Tatausgleich, Bewährungshilfe oder Mediation verhandeln. Diese Verfahren verschieben auch die räumliche Logik weg vom geschlossenen Trakt hin zu offenen, verteilten Infrastrukturen. Somit werden Räume von Strafe zur Unterstützung, an denen Schuld und Wiedergutmachung verhandelt werden können, ohne den Menschen aus der Gesellschaft zu entfernen. Denn eine Haft hat massive Folgen für die straffällig gewordene Person. Sie bedeutet den Verlust sozialer Bindungen, von Arbeitsplatz und Wohnraum, führt häufig zu psychischen Belastungen und erschwert den Wiedereinstieg in ein eigenständiges Leben. . .

Aufnahmen aus Innenräumen oberösterreichischer Gefängnisse zeigten 2007 den Alltag hinter verschlossenen Türen. Foto: Veronika Hofinger
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