Dein Freund und Helfer

Der Denkmalschutz ist im Wandel. Früher kunsthistorische Geheimwissenschaft hinter verschlossenen Türen, versteht er sich heute als Dialogpartner und Umweltschützer. Agieren muss er aber meistens als Feuerwehr.
Fünf Objekte wurden in Wien im Jahr 2025 unter Denkmalschutz gestellt. Eines davon hätte vermutlich vor nicht allzu vielen Jahren noch für fassungslose Proteste der Architektenschaft gesorgt: das Hundertwasserhaus von 1985, oft als bemalte Kitschburg geschmäht, doch bei Wien-Tourist:innen nach wie vor beliebt. Dass die Proteste ausblieben, dürfte auch damit zu tun haben, dass die zeitliche Distanz den Blick auf die Architektur verändert: positiver, ausgewogener, weniger emotional. Beim Brutalismus der 1970er- Jahre ist dieser Perspektivenwandel bereits erfolgt, nicht nur in Form von Unterschutzstellungen, sondern auch mit architekturhistorischer Forschung, Ausstellungen und Publikationen. Es war absehbar, dass die Postmoderne der 1980er- Jahre, wie auch immer man diesen schwer fassbaren Begriff definieren mag, als Nächstes ins Blickfeld der Neubewertung geraten würde. Die Tagung „Denkmal Postmoderne“ in Weimar und eine Ausstellung zur Kulturgeschichte in Bonn leisteten Grundlagenarbeit in Deutschland, das Symposium „Postmoderne und Pluralismus“ des Bundesdenkmalamts brachte diesen Diskurs vor einem Jahr nach Österreich. Der Veranstaltungsort, das Bundesamtsgebäude in der Radetzkystraße (Peter Czernin, 1986), war soeben unter Denkmalschutz gestellt worden, was vor allem unter Zeitzeug:innen für Kopfschütteln sorgte. Die architektonischen Qualitäten dieser enormen Masse aus Achtecken, Ornamenten, am Rande der Geschmackssicherheit funkelndem Messing und fensterlosen Gängen wurden bislang eher am unteren Ende der Skala angesiedelt (architektur.aktuell bezeichnete den Bau im Eröffnungsjahr 1986 als „blaugrünes Monster“). Die Nähe des Architekten zur Politik ist vielen noch in unguter Erinnerung. Wie beim Symposium deutlich wurde, setzt sich die jüngere Generation im Bundesdenkmalamt viel unbefangener mit dieser Zeit auseinander. Was grundsätzlich begrüßenswert ist.

Mittelmäßig, aber einzigartig Architektonische Qualität ist nicht das einzige Kriterium für eine Unterschutzstellung: Es zählen laut §1 des Denkmalschutzgesetzes die „geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung“ und der Beitrag zu „Qualität, Vielzahl, Vielfalt und Verteilung des österreichischen Kulturgutbestandes in seiner Gesamtsicht“. Ein mittelmäßiges, aber einzigartiges Bauwerk kann daher ebenso schutzwürdig sein wie eine regionale Besonderheit. Manchmal ist aufgrund der historischen Einzigartigkeit der architektonische Wert auch nahezu vernachlässigbar, wie beim AKW Zwentendorf, dessen Schutzwürdigkeit derzeit vom Bundesdenkmalamt untersucht wird. . .
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