Vergabe nun erstmals als Wettbewerb

Ausschreibung: Österreichs Beitrag zur Architekturbiennale 2020

Österreich-Pavillon, Biennale Venedig © WikiCommons, Thomas Ledl

Eine hundertjährige österreichische Tradition weicht der demokratischen Normalität: Auf Initiative von Bundesminister Gernot Blümel werden die Kommissäre des Österreich-Beitrags zu den Kunst- und Architekturbiennalen in Venedig ab sofort nicht mehr ohne Auswahlverfahren direkt ernannt, sondern -- wie in den meisten anderen europäischen Ländern -- über einen Wettbewerb ermittelt. Deadline ist der 1. Februar 2019.


Die Kuratierung wird erstmals für die Architekturbiennale 2020 ausgeschrieben, die Bewerbungsfrist läuft bis 1. Februar 2019. Eine große emanzipatorische Chance für die österreichische Architektur-Community, die durch rege Beteiligung und zahlreiche innovative und originelle Projekte genutzt werden sollte! Im folgenden der Ausschreibungstext des Bundeskanzleramts:

Projektwettbewerb für Konzept und Realisierung des österreichischen Beitrags zur 17. Internationalen Architekturausstellung La Biennale di Venezia 2020

Die Biennale Venedig als eine der weltweit wichtigsten Kunst- und Architekturausstellungen ist mehr als eine periodisch stattfindende kulturelle Leistungsschau unterschiedlicher Nationen. Sie trägt seit Jahrzehnten entscheidend zum aktuellen Diskurs und zur kulturellen Entwicklung bei. Künstlerinnen und Künstler aus der ganzen Welt präsentieren seit 1895 ihre Werke in den Länderpavillons der Biennale von Venedig. 1980 wurde die Biennale um die internationale Architekturausstellung erweitert. Die Ausstellung findet im Österreichischen Pavillon in den „Giardini della Biennale“ in Venedig statt und ist während der gesamten Biennale von Mai bis November geöffnet. Die genauen Daten werden von den Organisatoren der Biennale rund ein Jahr vor Eröffnung bekannt gegeben. Der österreichische Pavillon wurde 1934 gebaut. Er steht unter italienischem Denkmalschutz und wird vom Bundeskanzleramt Österreich, Sektion Kunst und Kultur, betreut.

Österreich-Pavillon, Doku der Biennale 2014 © WikiCommons, Jean-Pierre Dalbéra

Österreich-Pavillon, Doku der Biennale 2014 © WikiCommons, Jean-Pierre Dalbéra

Im Wege dieses Wettbewerbes sucht das Bundeskanzleramt für die 17. internationale Architekturausstellung der Biennale Venedig 2020 ein kuratorisches Konzept für die Realisierung des Österreichbeitrags im österreichischen Pavillon und lädt Kuratorinnen und Kuratoren, Kultur- und Architekturschaffende ein, an diesem Projektwettbewerb teilzunehmen. Gesucht sind hochqualifizierte Expertinnen/Experten, die aufgrund ihrer internationalen Erfahrung in der Lage sind, Österreich mit einem herausragenden Konzept bei einer der wichtigsten internationalen Plattformen für zeitgenössische Architektur zu präsentieren. Aufgrund des Zeitrahmens wird der österreichische Beitrag unabhängig vom noch bekanntzugebenden Generalthema der Biennale di Venezia 2020 gewählt. Das ausgewählte Projekt soll dann nach Möglichkeit auf den Leitgedanken der Biennale 2020 Bezug nehmen. Die eingereichten Projekte sollen ein Ausstellungskonzept zu einem für den zeitgenössischen internationalen und österreichischen Architekturdiskurs relevanten Thema präsentieren. Der Kuratorin/dem Kurator steht dafür ein Honorar in Höhe von insgesamt EUR 20.000,- (inklusiver aller Steuern und Abgaben) zu.

Österreich-Pavillon, Biennale Venedig, Innenhof © WikiCommons, Thomas Ledl

Österreich-Pavillon, Biennale Venedig, Innenhof © WikiCommons, Thomas Ledl

Teilnahmebedingungen

Auftraggeberin: Republik Österreich – Bund, vertreten durch das Bundeskanzleramt

Gegenstand und Art des Wettbewerbs: Konzept und Realisierung zur Durchführung des österreichischen Beitrages für die 17. internationale Architekturausstellung der Biennale Venedig 2020 im österreichischen Pavillon in Venedig.

Für die gesamte Realisierung steht seitens des Bundes ein Gesamtbudget von maximal EUR 450.000.-- inklusive allfälliger Steuern und Abgaben zur Verfügung. Dieser Betrag beinhaltet das Honorar für der Kuratorin/des Kurators in Höhe von EUR 20.000,-- und die Kosten für das vom Bund beauftragte Organisationsbüro in Höhe von ca. EUR 70.000,-. Sind zur Realisierung des Konzepts weitere Gelder notwendig, so sind diese von der Kuratorin/dem Kurator durch Sponsoren sowie einer allfälligen finanziellen Beteiligung durch Bundesländer und Gemeinden zu lukrieren. Die Gesamtverantwortung für die Realisierung des Österreichbeitrags liegt bei der Kuratorin/dem Kurator. Zur Unterstützung bei der gesamten organisatorischen Abwicklung des österreichischen Beitrags zur Biennale di Venezia 2020 wird der Kuratorin/dem Kurator ein vom Bund beauftragtes Organisationsbüro zur Seite gestellt. Die organisatorische Abwicklung muss daher in enger Abstimmung mit diesem Organisationsbüro auf Basis des kuratorischen Konzeptes erfolgen. Das Organisationsbüro übernimmt auch die Budgetverwaltung und hat insbesondere die Kuratorin/den Kurator bei der Realisierung der Ausstellung, der Auflage eines Katalogs, der Abhaltung von Pressekonferenzen und der Eröffnungsfestlichkeiten etc., die aus dem oben genannten Gesamtbudget bedeckt werden müssen, zu unterstützen. Ebenso ist das Honorar eines Presseteams und anderer allfälligen Auftragnehmerinnen und -nehmer im Gesamtbudget von EUR 450.000.- inkludiert. Die Auftragserteilung mit der ausgewählten Kuratorin/Kurator erfolgt mittels Werkvertrag mit dem Bund.

Österreich-Pavillon, Biennale Venedig © WikiCommons, Jean-Pierre Dalbéra

Österreich-Pavillon, Biennale Venedig © WikiCommons, Jean-Pierre Dalbéra

Teilnahme: Teilnahmeberechtigt sind Personen, die entweder österreichische Staatsangehörige sind oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, die als Architektinnen oder Architekten tätig sind oder in einem architekturrelevanten Bereich arbeiten und die mit der österreichischen Kunst- und Architekturszene intensiv vertraut und vernetzt sind. Mit ihrer Teilnahme akzeptieren die Bewerberinnen und Bewerber das Procedere und die Bedingungen des vorliegenden Wettbewerbes.

Vergabe: Alle eingereichten Projekte werden in einem dreistufigen Auswahlverfahren einer fünfköpfigen Fachjury aus nationalen und internationalen Expertinnen und Experten vorgelegt, die die Einreichungen beurteilt. In der ersten Runde wird eine Longlist erstellt. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen der zweiten Runde eingeladen, ihr dann weiterentwickeltes Konzept der Jury persönlich zu präsentieren. Aus diesen präsentierten Konzepten werden drei Projekte für eine Shortlist ausgewählt. In einer gemeinsamen Sitzung der zuständigen Bundesministerin bzw. des zuständigen Bundesministers mit der Jury wird gemeinsam ein Siegerprojekt, und damit die Kuratorin beziehungsweise der Kurator, nominiert.

Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Direktvergabe gemäß § 46 BVergG 2018. Alle eingereichten Konzepte werden vertraulich behandelt und sind urheberrechtlich geschützt. Bewertungskriterien: Innovativer Ansatz, Relevanz für den aktuellen internationalen und österreichischen Architekturdiskurs, Umsetzung des Projektes auf Basis der spezifischen räumlichen Gegebenheiten des österreichischen Pavillons, Klares Vermittlungskonzept, Einhaltung der Kostenvorgaben, Fachliche, Methodenkompetenzen und Berufserfahrung der Kuratorin/Kurators, Kommunikationsfähigkeiten der Kuratorin/des Kurators, Umgang mit internationalen Medien

Einsendeschluss: 1. Februar 2019 bis Mitternacht

Weitere Unterlagen (Einreichungsunterlagen, allgemeine Richtlinien, Plan und 3-D-Modell des Pavillons) auf der Website des Bundeskanzleramts.

Einreichungen sind in deutscher Sprache und elektronischer Form zu senden an das Postfach biennale2020@bka.gv.at.

Kontakt: Jessica Müller, Telefon: +43 1 531 15-203622, E-Mail: biennale2020@bka.gv.at

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