Franz&Sue Justizgebäude Salzburg / Copyright: Kurt Hoerbst

Der neue klimaaktiv Kriterienkatalog 2020

Das österreichweit bekannteste Bewertungssystem für die Nachhaltigkeit von Gebäuden geht in die nächste Runde. Die Neuauflage des klimaaktiv Kriterienkatalogs 2020 schärft die Anforderungen an Energieeffizienz, schließt Öl und Gas endgültig aus und stellt neue Qualitätskriterien für Speichertechnologien, Kreislaufwirtschaft und Klimawandelanpassung vor.

Mit der Neuauflage des klimaaktiv Kriterienkatalogs legt das Klimaschutzministerium (BMK) aktualisierte Anforderungen für nachhaltiges Bauen und Sanieren fest, die wesentlich dazu beitragen sollen, dass der Gebäudesektor bis 2040 treibhausgasneutral wird. Der Kriterienkatalog ist der inhaltliche Kern für den klimaaktiv Gebäudestandard, einem der EU-weit strengsten Bewertungssysteme für die Nachhaltigkeit von Gebäuden. Die wesentlichsten Änderungen gibt es hier im Überblick:

Effizienz und erneuerbare Energieträger statt Öl- und Gasheizungen


Wärmebedarf und Wärmeversorgung nehmen im klimaaktiv Kriterienkatalog einen zentralen Stellenwert ein. Ziel ist es, den Wärmebedarf der Gebäude zu senken und die Effizienz der Energieversorgung zu verbessern. Zusätzlich sollen Energieträger gewählt werden, die das Klima wenig belasten. Solarenergie soll vor Ort thermisch oder durch PV-Anlagen genutzt werden. Öl- und Gasheizungen sind im Neubau sowie in Sanierungen mit Austausch des Wärmeerzeugers ab nun grundsätzlich nicht mehr zulässig.

Neue Kriterien für Begrünung, Energieflexibilität, Kreislauffähigkeit sowie Tageslicht


Klimawandelanpassung, Netzdienlichkeit und Speicherfähigkeit, aber auch Kreislauffähigkeit und Wohnkomfort sind wichtige Themen für zukunftsfähige, klimaneutrale Gebäude. Im klimaaktiv Kriterienkatalog 2020 wurden für diese Bereiche neue Qualitätsanforderungen definiert: Dazu zählt die Einführung des Grün- und Freiflächenfaktors (GFF) zur Berücksichtigung von Gebäudebegrünung und Versiegelung, die Berücksichtigung der Energieflexibilität von Gebäuden, die Kreislauffähigkeit von Baustoffen und die Tageslichtversorgung im Wohnbau.

Höhere Anforderungen an Infrastruktur und umweltfreundliche Mobilität


Auch die vorhandene Infrastruktur in Standortnähe und Maßnahmen zur Unterstützung klimaverträglicher Mobilität werden im neuen Kriterienkatalog aufgewertet. Steht beispielsweise kein entsprechend qualitativer Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung, muss künftig mit Elektromobilität kompensiert werden oder für den Standort ein eigenes alternatives Mobilitätskonzept vorgelegt werden.

Einsatz umweltverträglicher Produkte wird noch stärker belohnt


Neben der Energieeffizienz und Standortqualität sind auch Kriterien für Baustoffe und Konstruktion für ein Gebäude im klimaaktiv Standard maßgeblich. Der Einsatz von klimaschädlichen Baustoffen ist in klimaaktiv Gebäuden nicht zulässig. In der Neuauflage wurde die Anerkennung von Produkten, Produktgruppen und Komponenten mit dem Österreichischen Umweltzeichen erweitert. Zudem wird nun auch die Kreislauffähigkeit eines Gebäudes über die Bewertung von rückbau- und recyclingfreundlichen Konstruktionen berücksichtigt.

Weitere Informationen zum neuen klimaaktiv Kriterienkatalog gibt es hier.

„Entgeltliche Einschaltung des BMK“

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