Künstlerwohnung von Heinz Frank © Wolfgang Thaler

Ein verborgenes Architekturjuwel mitten im 15. Wiener Gemeindebezirk, zwischen Schrebergärten und Wiener Gründerzeit- und Nachkriegsbauten: Die Künstlerwohnung von Heinz Frank wurde bereits vergangenes Jahr vorläufig unter Denkmalschutz gestellt und hätte es verdient, einerseits in ihrer Originalgestaltung erhalten zu bleiben und andererseits von Interessierten gesehen und bestaunt zu werden. Ganz so leicht scheint dies jedoch nicht zu sein.


Dass ein ursprünglich privater Wohnraum der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, ist schon lange kein Einzelfall mehr. Von Le Corbusiers gekonnter Farbgestaltung in seinem Appartement-Atelier in Paris hin zur Materialvielfalt in Alvar Aaltos Haus in Finnland oder der modernen, luxuriösen Villa Tugendhat von Mies van der Rohe: Immer öfter werden historisch und architektonisch relevante Wohnräume für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht, um Einblicke in die dort umgesetzten Ideen und Visionen der ArchitektInnen und BewohnerInnen zu ermöglichen. Auch in Wien ist dies der Fall. So kann Sigmund Freuds Wohnung in der Berggasse nach Renovierungs- und Sanierungsarbeiten im Jahr 2020 von Interessierten besichtigt werden und Einblicke in sein Leben und Werk ermöglichen. Im sozialen Wohnbau der Zwischenkriegszeit von Anton Brenner, dessen Vergangenheit einige Fragen aufwirft, wird auf knappen 38 Quadratmeter gezeigt, wie in den 1920er-Jahren gewohnt wurde. Margarete Schütte-Lihotzkys Wohnung mit Dachgarten in der Franzensgasse zeigt die passende Wohnform für eine berufstätige Frau im Alter und ab Ende 2025 soll die Villa Beer von Josef Frank und Oskar Wlach BesucherInnen das lichtdurchflutete und offene Raumkonzept näherbringen.

Auch die ehemalige Wohnung des Architekten und Künstlers Heinz Frank hätte dies verdient. Die von ihm geplanten Räume und deren Inneneinrichtung spiegeln eine Verbindung von Kunst und Leben wider und resultieren in einem Gesamtkunstwerk, das kaum mit Worten zu beschreiben ist. Hinter der klassischen Eingangstür aus massivem Holz befindet sich ein kleiner, von blickdichten Vorhängen mit Blumenmuster eingegrenzter Vorraum. Zieht man den schweren Stoff zur Seite, taucht man in die Welt von Heinz Frank ein und lässt die Realität für einen kleinen Moment hinter sich. Schiebetüren erlauben es, Räume ineinander fließen zu lassen oder voneinander abzugrenzen – und somit auch leichteres Heizen an kalten Wintertagen.

Künstlerwohnung von Heinz Frank © Wolfgang Thaler

Ein Raum mit alter, freistehender Badewanne wird von einem Sekretär ergänzt, der sich mit nur wenigen Handgriffen aus der gegenüberliegenden Schrankwand herausklappen lässt. So wird eine funktionelle Verdichtung geschaffen, die Arbeitsplatz, Bibliothek und Badezimmer in nur einem Raum zusammenfasst.
© Wolfgang Thaler

Die Wohnung von Heinz Frank lässt die Wiener Tradition der Innenraumgestaltung deutlich spüren – auf kleinem Raum ist es ihm gelungen, seine Architektur und Kunst gekonnt miteinander verschmelzen zu lassen. Beides ist genauestens aufeinander abgestimmt und darf aus diesem Grund auch nicht voneinander getrennt werden – es ist ein Gesamtkunstwerk. Die Frage, wann eine Wohnung Museum werden darf und wann sie Wohnraum bleiben soll, ist eine komplexe, leben wir doch in einer Welt, in der (vor allem leistbare) Wohnungen immer knapper werden, während gleichzeitig immer mehr Menschen in Städte ziehen und qualitativen Wohnraum benötigen. Trifft man allerdings auf eine Architektur wie diese, die zweifelsohne auf der Wiener Wohnkultur der Moderne nach 1900 fußt und Einflüsse von Adolf Loos und Ernst Plischke bis hin zu Josef Frank spüren lässt, wäre es schade, diese Räumlichkeiten einfach in Vergessenheit geraten zu lassen.

Angesichts einer der wohl überraschendsten Kleinwohnungen Wiens, von der ArchitektInnen, KünstlerInnen und Laien noch eine Menge lernen können, stellt sich die Frage, warum sich ihre Erhaltung so schwierig gestaltet. Wir haben dazu Lilli Breuer-Guttmann, die Tochter von Heinz Frank, und Katja Gartner, die Eigentümerin des Hauses, um Statements gebeten. Zwischen beiden herrscht momentan ein Rechtsstreit...

Sie möchten weiterlesen? Dieser Beitrag ist Teil unserer Ausgabe 11/2023. Der Volltext ist ab Seite 26 zu finden.


 

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