Lohnrealitäten in der deutschen Architekturbranche
Seit 2017 setzen wir uns auf der digitalen Architekturplattform Kontextur intensiv mit den Arbeitsbedingungen in der Architekturbranche auseinander. Insbesondere die Frage nach den gängigen Gehältern ist für einen Großteil unserer über 96.000 Instagram-FollowerInnen von großer Bedeutung. Als wir vor einigen Jahren begannen, Fragerunden zu Einstiegs- und Praktikagehältern über den Storyfeed unseres Instagram-Kanals zu veröffentlichen, waren wir überrascht von der starken Resonanz.
Es zeigte sich, dass viele junge ArchitektInnen im privaten und beruflichen Umfeld Hemmungen hatten, über ihr Gehalt zu sprechen und dies lieber anonym in den Sozialen Medien thematisieren wollten. Dies liegt zum einen am in Deutschland weit verbreiteten Grundsatz „über Geld spricht man nicht“ und zum anderen an häufig unzulässigen Verschwiegenheitsklauseln bezüglich des Gehalts in Arbeitsverträgen, die Transparenz innerhalb des Büros oder Unternehmens verhindern sollen. Trotz der Einführung des Entgelttransparenzgesetzes zur Bekämpfung des Gender-Pay-Gaps in Deutschland im Jahr 2017 besteht dieses Problem weiterhin.
Im Gegensatz zur jährlich durchgeführten Strukturanalyse der Deutschen Bundesarchitektenkammer, die vor allem Durchschnittsgehälter erfasst, konzentrieren wir uns in unseren Instagram-Umfragen jedoch auf individuelle Fälle und deren spezifischen Kontext. Unsere Umfragen zu Gehältern in Deutschland, Österreich und der Schweiz beinhalten neben dem monatlichen Bruttogehalt auch Informationen wie das Jahr des Berufseinstiegs, die Bürogröße, den Standort des Büros, die Anzahl der MitarbeiterInnen, die Wochenarbeitszeit, die Art des Abschlusses und vorherige Berufserfahrung. Die Ergebnisse zeigen, dass in Deutschland Praktika- und Einstiegsgehälter in den letzten zehn Jahren stetig gestiegen sind und unbezahlte Praktika mittlerweile eher die Ausnahme darstellen. Das Gehalt hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab...
Sie möchten weiterlesen? Dieser Beitrag ist Teil unserer Ausgabe 12/2023. Der Volltext ist ab Seite 20 zu finden.